Ausschreibung


Ausschreibung 2011 [209 KB]

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Reglement mini s'Quer

§1 Jeder Wettkämpfer hat den Anweisungen der Strecken- und Überwachungsposten Folge zu leisten

§2 Familien absolvieren zwei Runden mit je mindestens einem Kind (mindestens eine Runde in Begleitung mindestens eines Erwachsenen)

§3 Übergabe erfolgt mittels Handschlag vom hintersten Wettkämpfer

§4 Bei Abweichungen eines Wettkämpfers von der markierten Strecke (Fähnchen, Torfahnen und Richtungspfeile) wird die Mannschaft disqualifiziert.

§5 Begleitfahrzeuge von Mannschaften oder Zuschauern sind nicht gestattet

§6 Für Biker besteht Helmpflicht (der Veranstalter stellt keine Helme zur Verfügung)

§7 Jeder Wettkämpfer ist selber besorgt, dass er sich rechtzeitig beim Übergabeort einfindet und sich selbständig auf die Übergabe vorbereitet

§8 Der einzelne Wettkämpfer darf nicht in mehreren Mannschaften teilnehmen

§9 Jedes Team ist selber für die persönlichen Streckenkenntnisse verantwortlich.

§10 Versicherung ist Sache der Teilnehmer



Reglement maxi s'Quer

§1 Jeder Wettkämpfer hat den Anweisungen der Strecken - und Überwachungsposten Folge zu leisten

§2 Bei schlechter Witterung entfällt die Startstrecke des Inline Skaters ersatzlos gemäss Entscheid des Kampfgerichts

§3 Bei Abweichung eines Wettkämpfers von der markierten Strecke (Fähnchen, Torfahnen und Richtungspfeile) wird die Mannschaft disqualifiziert.

§4 Begleitfahrzeuge von Mannschaften oder Zuschauern sind nicht gestattet

§5 Für Biker und Inliner besteht Helmpflicht und zusätzliche Schutzhilfen werden empfohlen. (der Veranstalter stellt keine Helme zur Verfügung)

§6 Jeder Wettkämpfer ist selber besorgt, dass er sich rechtzeitig beim Übergabeort einfindet und sich selbständig auf die Übergabe vorbereitet

§7 Der einzelne Wettkämpfer darf nicht in mehreren Mannschaften derselben Kategorie teilnehmen

§8 Jede Mannschaft besteht aus 1 bis 6 Wettkämpfer (ein Wettkämpfer darf nicht 2 Strecken nacheinander absolvieren, ausgenommen ist der Einzelläufer)

§9 Jeder Läufer ist selber dafür besorgt, dass er seine Teilstrecke mit der entsprechenden Startnummer in Angriff nimmt.

§10 Proteste sind bis eine halbe Stunde nach Rennschluss schriftlich dem Kampfgericht bei der Zeitmessung, unter Beilage von Fr. 50.- einzureichen (Bei Gutheissung wird der Betrag zurückerstattet).

§11 Jedes Team ist selber für die persönlichen Streckenkenntnisse verantwortlich.

§12 Versicherung ist Sache der Teilnehmer