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§1 Jeder Wettkämpfer hat den Anweisungen der Strecken - und Überwachungsposten Folge zu leisten |
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§2 Bei schlechter Witterung entfällt die Startstrecke des Inline Skaters ersatzlos gemäss Entscheid des Kampfgerichts |
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§3 Bei Abweichung eines Wettkämpfers von der markierten Strecke (Fähnchen, Torfahnen und Richtungspfeile) wird die Mannschaft disqualifiziert. |
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§4 Begleitfahrzeuge von Mannschaften oder Zuschauern sind nicht gestattet |
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§5 Für Biker und Inliner besteht Helmpflicht und zusätzliche Schutzhilfen werden empfohlen. (der Veranstalter stellt keine Helme zur Verfügung) |
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§6 Jeder Wettkämpfer ist selber besorgt, dass er sich rechtzeitig beim Übergabeort einfindet und sich selbständig auf die Übergabe vorbereitet |
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§7 Der einzelne Wettkämpfer darf nicht in mehreren Mannschaften derselben Kategorie teilnehmen |
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§8 Jede Mannschaft besteht aus 1 bis 6 Wettkämpfer (ein Wettkämpfer darf nicht 2 Strecken nacheinander absolvieren, ausgenommen ist der Einzelläufer) |
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§9 Jeder Läufer ist selber dafür besorgt, dass er seine Teilstrecke mit der entsprechenden Startnummer in Angriff nimmt. |
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§10 Proteste sind bis eine halbe Stunde nach Rennschluss schriftlich dem Kampfgericht bei der Zeitmessung, unter Beilage von Fr. 50.- einzureichen (Bei Gutheissung wird der Betrag zurückerstattet). |
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§11 Jedes Team ist selber für die persönlichen Streckenkenntnisse verantwortlich. |
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§12 Versicherung ist Sache der Teilnehmer |